AUßERKLINISCHE INTENSIVPFLEGE

IN DER GEMEINSCHAFT ZU HAUSE

Außerklinische Intensivpflege stößt in Pflegeeinrichtungen oder im eigenen Zuhause oft auf räumliche oder strukturelle Grenzen. Die meist geräte- und überwachungsintensive Spezialpflege benötigt neben einem ausreichenden Platzangebot auch die permanente Anwesenheit von Fachpersonal.

Was also tun, wenn eine häusliche Intensivpflege nicht zu realisieren ist? Auch hier können wir Ihnen schnell und unbürokratisch eine auf Sie individuell maßgeschneiderte Lösung anbieten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen Platz in einer spezialisierten Wohngemeinschaft in der Ihre bzw. die Privatsphäre Ihres Angehörigen respektiert und geschützt wird und in der Sie von uns rund um die Uhr auf fachlich höchstem Niveau betreut werden.

  • Individuelle Gestaltung der Räumlichkeiten, denn persönliche Fotos, Bücher oder kleine, liebgewonnene Gegenstände schaffen eine private Atmosphäre und vermitteln Geborgenheit
  • Zimmer teilweise mit Balkon
  • Visiten erfahrener Ärzte und Hausbesuche durch Therapeuten wie Physio-, Logo- und Ergotherapeuten
  • Helle und freundliche Gesamtatmosphäre
  • Grünanlage in unmittelbarer Nähe

Kurzanfrage

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    ZUHAUSE BESTENS VERSORGT

    Im Krankheitsfall, unabhängig von der Schwere der Erkrankung, zu Hause gut betreut zu sein, ist ein verständlicher und nachvollziehbarer Wunsch der Betroffenen. Aus pflegerischer und organisatorischer Sicht ist dies ohne Weiteres möglich.

    Die Einzelversorgung von intensivpflichtigen Kund*innen bedeutet eine individuelle Rundumversorgung durch unser Fachpersonal in der Häuslichkeit des/der Kund*in, im Bedarfsfall 24 Stunden am Tag.

    Die Kombination eines modernen und leistungsfähigen Pflegemanagements, Pflegefachpersonal mit hohem Ausbildungsstandard sowie die notwendigen technischen Geräte auf Basis neuester medizinischer Möglichkeiten und Entwicklungen, gewährleisten eine optimale Versorgung der Kund*innen im gewohnten häuslichen Umfeld.

    Unsere Leistungen im Überblick

    • Ambulante Wohngemeinschaft
    • Einzelversorgung
    • Häusliche Intensivpflege
    • Casemanagement
    • Überleitungsmanagement
    • Beratung und Unterstützung bei der Kostenübernahme mit dem jeweiligen Kosten- und Sozialhilfeträger
    • Übernahme der Kund*innen direkt von Rehakliniken, der IMC- und auch Intensivstation
    • Bedarfsermittlung und Organisation der benötigten Hilfsmittel vor Ort
    • Ermittlung der Ressourcen und Erstellung eines individuellen Pflegeplans
    • Organisation rehabilitierender Maßnahmen wie z.B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie, Kunst- und Musiktherapie
    • Enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten
    • Palliativ-pflegerische Weiterversorgung bis zur Sterbebegleitung, die alle pflegerischen, medizinischen und menschlichen Zuwendungen umfasst und nie das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen aus dem Blick verliert

    ÜBERLEITUNGSMANAGEMENT & CASEMANAGEMENT

    Die Professionalität eines Pflegedienstes können Sie auch an seinem erfahrenen Überleitungsmanagement erkennen. Denn die Verlegung eines/einer Kund*in aus der Klinik nach Hause oder in eine Wohngemeinschaft stellt hohe organisatorische Anforderungen an den Pflegedienst. Hier müssen eine Vielzahl von Details berücksichtig werden, um Kund*innen eine lückenlose Anschlussversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten.

    Für jede*n Kund*in muss ein Versorgungsnetzwerk entwickelt werden, das ganz auf seine bzw. ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist. Die Kooperation mit fachübergreifenden Disziplinen ist dabei ein Schlüssel des Erfolgs für ein reibungsloses Überleitungsmanagement.

    Solch ein Fallmanagement erfordert viel Erfahrung, ein leistungsfähiges Netzwerk, Organisationstalent, Kommunikationsstärke und hohe Fachkompetenz.

    BERATUNG & KOSTENPLANUNG

    Das Recht auf die außerklinische Intensivpflege wird den Betroffenen durch den Gesetzgeber zugesichert. Die Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege gliedert sich in drei Bereiche:

    • Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V, in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen zusammengefasst sind. Dazu gehören auch solche, die speziell die Pflege beatmeter Kund*innen betreffen.
    • Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle allgemeinen pflegerischen und hauswirtschaftlichen Verrichtungen umfasst.
    • Gegebenenfalls fallen zusätzliche Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch XII an (Hilfe zur Pflege und zum Pflegeunterhalt)

    Natürlich beraten wir Sie gern in diesem komplexen Thema und stellen gemeinsam eine individuelle Kostenplanung auf. Außerdem begleiten wir Sie, wenn nötig oder gewünscht, zu Behörden und sind bei der Antragstellung von Leistungen behilflich.

    UNSERE BROSCHÜRE

    Haben Sie weitere Fragen an oder zu uns und unseren Leistungen? Dann zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten.

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