Häusliche Alten- und Krankenpflege

Weil es zuhause am schönsten ist

Aufgaben, die sonst alltäglich waren, sind plötzlich eine große Herausforderung. Auf fremde Hilfe angewiesen zu sein, ist außerdem eine neue Erfahrung. So ergibt sich schnell eine völlig andere Lebenssituation – für Betroffene ganz genauso wie für Angehörige.

Pflegebedürftigkeit muss nicht den Umzug in ein Pflegeheim bedeuten. Die gewohnte Umgebung trägt ja grundlegend zu unserer Gesundheit bei. Umso erfreulicher ist es, wenn Betroffene trotz Hilfs- oder Pflegebedürftigkeit weiterhin in den eigenen vier Wänden wohnen können.

Aber nicht nur bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt ermöglichen wir mehr Unabhängigkeit: Wir helfen auch allen, die sich vielleicht einfach nur sicherer fühlen, wenn jemand sie etwa bei den täglichen Bedürfnissen im Bad unterstützt.

Wir berücksichtigen jede persönliche Situation und damit auch das soziale Umfeld. Dafür beziehen wir nach Absprache mit den Klient*innen Angehörige, Freund*innen, Nachbarn und Ärzt*innen in die Pflege und Betreuung mit ein.

Kurzanfrage

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    Pflegegrad und Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherung bezuschusst die Betreuung und Pflege von Menschen mit Hilfebedarf in Abhängigkeit des Pflegegrades. Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben alle, die täglich und mindestens für 6 Monate auf Hilfe bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität angewiesen sind.

    Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit und Einstufung in die Pflegegrade 0, 1, 2, 3, 4 oder 5 können die Kosten in entsprechender Höhe mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen und anderer Kostenträger informieren wir gern über alle Möglichkeiten.

    Unsere Leistungen auf einen Blick

    Grund- und Behandlungspflege
    Bei der Grundpflege handelt es sich um die Unterstützung eines Menschen, der alltägliche Tätigkeiten wie das Waschen oder Anziehen nicht mehr alleine erledigen kann. Die Pflegekraft ist den Klient*innen dann z. B. bei der täglichen Körperhygiene oder dem Toilettengang behilflich. Behandlungspflegerische Leistungen werden von Haus- oder Fachärzt*innen verschrieben und von fachlich qualifiziertem Personal eines Pflegedienstes durchgeführt. Es handelt sich hierbei um medizinische Leistungen, wie z. B. den Verbandswechsel, die Medizingabe oder die Blutzuckermessung.

    24-Stunden-Rufbereitschaft
    Über unser Notruftelefon sind wir immer erreichbar. Fragen Sie auch nach der Installation eines Hausnotrufgeräts.

    Hauswirtschaftliche Leistungen
    Wir erledigen alles, was zum Haushalt oder Alltag gehört. Wir begleiten Sie beim Arztbesuch, Behördengang oder privaten Veranstaltungen.

    Familienpflege
    Erkranken pflegende Angehörige, kümmern wir uns um die Familie, machen Besorgungen, erledigen die Wäsche und vieles mehr.

     

    Vertretung bei Urlaub oder Krankheit
    Wer jemanden pflegt, hat auch Urlaub verdient – oder kann einmal selbst krank werden. Die Pflegekasse beteiligt sich an den Ersatzpflegekraft-Kosten.

    Gesetzlich geforderte Beratungen
    Bei der Pflege durch Angehörige sieht der Gesetzgeber regelmäßige Anleitungen durch einen Pflegedienst vor. Wir bieten individuelle häusliche Schulungen und Beratungen an.

    Individuelle Beratung und Schulung
    Neben den gesetzlich geforderten Beratungen stehen wir selbstverständlich auch für ganz individuelle Schulungen zur Verfügung, die auf spezielle Bedarfe zugeschnitten sind.

    Individuelle Betreuungs- bzw. Entlastungsleistung
    Pflegebedürftigkeit ist ganz individuell. Deshalb bieten wir die Lösungen, die gebraucht werden – immer auf die persönliche Situation abgestimmt.

    Platzhalter Frau

    Melanie Gießmann

    Pflegedienstleitung ambulante Tourenpflege

    Platzhalter Mann

    Florian Flajner

    Pflegedienstleitung Intensivpflege